Ab 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorge-Depot (AVD) die Riester-Rente ab. Ich zeige dir, was es kann, wo seine Grenzen liegen – und rechne mit dir durch, ob sich für dich ein Wechsel lohnt.
Das Altersvorsorge-Depot – kurz AVD – ist das neue staatlich geförderte Vorsorgeprodukt nach dem Altersvorsorgereformgesetz. Es übernimmt die Förderlogik der Riester-Rente, erlaubt aber erstmals eine echte, marktnahe Anlage über ETF-Sparpläne statt einer starren Beitragsgarantie.
Du zahlst monatlich einen Eigenbeitrag – der Staat legt eine Zulage obendrauf, abhängig von deinem Beitrag, deinen Kindern und deinem Alter. Das Geld wird kapitalmarktnah angelegt, idealerweise breit gestreut. Zur Rente kannst du dir das Guthaben über einen Auszahlplan oder als lebenslange Leibrente auszahlen lassen.
Stelle deinen geplanten Beitrag, deine Kinder, dein Alter und deinen Steuersatz ein – ich rechne die Förderung im ersten Jahr live aus.
Vereinfachte Beispielrechnung auf Basis der geplanten Förderregeln zum Altersvorsorge-Depot (Gesetzentwurf, Start 1. Januar 2027, Stand September 2026). Beiträge sind bis 150 €/Monat förderfähig. Die tatsächliche Förderung hängt von deiner individuellen Steuersituation, der Günstigerprüfung und der Kinder-Zuordnung ab. Diese Berechnung ersetzt keine persönliche Steuer- oder Anlageberatung.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen dem alten Riester-Vertrag und dem neuen AVD auf einen Blick.
| Eigenschaft | Riester-Rente (alt) | Altersvorsorge-Depot (neu) |
|---|---|---|
| Anlageform | Beitragsgarantie, geringe Renditechancen | ETF-Sparplan ohne Garantie, volle Marktrendite möglich |
| Förderlogik | Komplexe Mindesteigenbeitrags-Rechnung | Einfach: 50 % bis 30 €/Monat, dann 25 % bis 150 €/Monat |
| Kinderzulage | Fix 300 € pro Kind (ab Jahrgang 2008) | Bis 300 € pro Kind, voller Betrag ab 25 €/Monat |
| Berechtigte | Pflichtversicherte Arbeitnehmer & Beamte | Zusätzlich: Selbstständige & Freiberufler |
| Anbieterwechsel | Übertragsgebühr oft 100–300 € | Max. 150 €, nach 5 Jahren kostenfrei |
| Auszahlung | Lebenslange Leibrente Pflicht | Auszahlplan oder Leibrente wählbar |
| Effektivkosten | Häufig 1,5–2,5 % p. a. | In der Regel 1,0–1,5 % p. a. |
200 € Einmalbonus plus bis zu 40 Jahre Anlagehorizont – der Zinseszinseffekt arbeitet besonders lange für dich.
Bis zu 300 € Zulage pro Kind und Jahr – bei zwei Kindern allein 600 € zusätzlich zur Grundzulage.
Beim 30-€-Sockelbeitrag liegt die Förderquote über 50 % – ein Hebel, den kaum eine andere Anlageform bietet.
Erstmals förderberechtigt – ein staatlich geförderter Baustein außerhalb der Rürup-Rente.
Wer einen klassischen Riester hat, kann ihn oft günstig übertragen und von der neuen Förderlogik profitieren.
Ein gutes Produkt, aber kein Allheilmittel. Diese Einschränkungen solltest du vor einer Entscheidung kennen.
Vor dem Rentenalter kommst du nicht an dein Geld, ohne die Förderung zurückzuzahlen.
Die Auszahlungen im Alter werden voll mit deinem dann persönlichen Steuersatz versteuert.
Der Rest läuft zwingend als Auszahlplan oder Leibrente – keine vollständige Vermögensauflösung möglich.
Förderunschädlich nur an Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder – bei allen anderen Erben droht Förderrückzahlung.
Nur die ersten 30 € werden mit 50 % gefördert, alles darüber nur noch mit 25 % bis maximal 150 €.
Ein AVD lässt sich nicht als Sicherheit für eine Immobilienfinanzierung verpfänden.
Ob Stillhalten, Brücke oder Wechsel zum AVD die richtige Wahl ist, hängt von Vertragsalter, Kosten und Garantiezins ab. Ich schaue mir deinen bestehenden Vertrag an und sage dir ehrlich, ob und wie sich ein Wechsel für dich lohnt – kostenlos und unverbindlich.
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